Leif H. Wedekind · Rechtsanwalt

Anwalt in komplexen KrisensituationenInsolvenz · Zwangsverwaltung · Immobilien

Anwaltliche Beratung und Vertretung in ausgewählten wirtschafts- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.

Für Insolvenzverwaltungen übernehme ich daneben definierte juristische Aufgabenbereiche und Teilprojekte – eigenverantwortlich, digital und bundesweit.

Anwaltliche Tätigkeit

Im Mittelpunkt steht meine anwaltliche Tätigkeit. Ich berate in ausgewählten insolvenz- und immobilienbezogenen Fragestellungen mit besonderem Praxisbezug zu wirtschaftlichen Krisensituationen.

Insolvenzrecht

Insolvenzrechtliche und insolvenznahe Rechtsfragen, insbesondere Anfechtung sowie Organ- und Gesellschafterhaftung.

Zwangsverwaltung & ZVG

Rechtsfragen aus Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung mit langjähriger praktischer Erfahrung.

Immobilien in Krise

Grundstücke, Nutzungsverhältnisse, Verwertungssituationen und immobilienbezogene Probleme in Krise und Insolvenz.

Grundpfandrechte

Ausgewählte Fragen zu Grundschulden, Sicherheiten und deren Behandlung im Zusammenhang mit Verwertung und Vollstreckung.

B2B · bundesweit

Für Insolvenz­verwaltungen

Externe juristische Unterstützung und eigenverantwortliche Übernahme definierter Aufgabenbereiche und Teilprojekte – mit unmittelbarer Entlastung des Insolvenzverwalters und seines Teams.

Gutachten & Berichte

Unterstützung bei Gutachten, Berichten und Abschlussarbeiten.

Anfechtung & Haftung

Prüfung und Aufbereitung von Anfechtungs- sowie Geschäftsführer-, Organ- und Gesellschafterhaftung.

Immobilien

Übernahme immobilienbezogener Teilprojekte einschließlich Verwaltung und Verwertung.

Juristische Zuarbeit

Recherche, Aktenübernahme, Schriftsatzvorbereitung und -prüfung sowie operative Teilprojekte.

Kontakt

Direkter Kontakt

040 84891178
Leif@wedekind.pro

Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich elektronisch. Persönliche Termine nach Vereinbarung.

Hinweis zur Mandatsübernahme

Die Übersendung einer Anfrage oder von Unterlagen begründet noch kein Mandatsverhältnis. Eine Mandatsübernahme erfolgt erst nach ausdrücklicher Bestätigung.

Rechtliches